ALLGEMEINE INFORMATION

StauTäglich pendeln über 42.000 Personen vom Umland in die Stadt Salzburg. Durchschnittlich sitzt nur in jedem 5. Auto mehr als eine Person. Durch diese sehr geringe Auslastung wird viel Platz im Straßenraum benötigt, Treibstoff verschwendet und die Umwelt unnötig belastet.

 

Fahrgemeinschaften sind eine einfache Möglichkeit, den Straßenraum wirtschaftlich auszunutzen.

 

Das Demonstrationsprojekt „Salzburg testet Fahrgemeinschaften“ auf Initiative des Amtes der Salzburger Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Stadt Salzburg, ÖAMTC, Bundes-ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Salzburger Verkehrsverbundgesellschaft, Salzburger Nachrichten, ORF Landesstudio Salzburg, Wüstenrot Salz-burg - Bausparkasse und Versicherung, Wiener Städtische Versicherung, Porsche Holding Salzburg, Salzburger Stadtwerke wurde betreut durch das Institut für Verkehrswesen - Universität für Bodenkultur Wien.

Es hat am 1.Oktober 1997 begonnen und wurde erfolgreich abgeschlossen. Im Herbst 2004 wurde „mobilito – die mobilitätszentrale in salzburg“ mit der Betreuung der Salzburger Fahrgemeinschaften beauftragt.

 

Was ist eine Fahrgemeinschaft?

 

Eine Fahrgemeinschaft besteht aus zwei oder mehreren Personen, die ein Fahrzeug für eine gemeinsame Fahrt benützen. Meist sind es Pendler/Innen, die auf diese umweltfreundliche und wirtschaftliche Art das Auto teilen.

 

Die folgende Zusammenstellung zeigt beispielhaft einige Möglichkeiten auf, wie Teilnehmer/Innen von Fahrgemein-schaften - in Abhängigkeit von der Lage der Wohnung und des Arbeitsplatzes - zusammenfinden können:

 

Von-Punkt-zu-Punkt-Fahrgemeinschaft


Alle Fahrer/Innen und Mitfahrer/Innen wohnen im gleichen Haus, in der gleichen Straße oder „um die Ecke". Die Teilnehmer/Innen erreichen den Abfahrtspunkt zu Fuß oder mit dem Fahrrad in wenigen Minuten. Wird abwechselnd mit den Autos der einzelnen Fahrgemeinschaftsteilnehmer/Innen gefahren, ist eine finanzielle Abgeltung nicht notwendig, denn jeder legt den gleichen Weg gleich oft mit seinem Auto zurück.

 

Flächenfahrgemeinschaft


Die einzelnen Mitfahrer/Innen bzw. Fahrer/Innen wohnen in einer Gemeinde oder einem Bezirk so weit voneinander entfernt, dass die Wege zueinander nicht mehr mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen sind. Der/die jeweilige Fahrer/In holt seine/ihre Mitfahrer/Innen ab. Erfordert das einen deutlichen Umweg (etwa über 1 km), so kann dafür über eine private Vereinbarung ein Kostenausgleich für die Autobetriebs-kosten erfolgen.

 

Teilstreckenfahrgemeinschaft


Diese Art der Fahrgemeinschaft kann bei Pendlern praktiziert werden, die weit auseinander wohnen und zu einem gemeinsamen Arbeitsplatz fahren. Sie gelangen mit dem eigenen Pkw zu einem Treffpunkt (z.B. einem Fahrgemeinschaftsparkplatz) an einer Hauptverkehrsstraße, stellen dort ihre Fahrzeuge ab und fahren den zweiten Teil des Weges gemeinsam in einem Pkw. Wenn dieser Restweg abwechselnd mit den Fahrzeugen der Teilnehmer/Innen zurückgelegt wird, ist ein Kostenersatz zwischen den Fahrgemeinschaftspartnern nicht notwendig.

 

Überbetriebliche Fahrgemeinschaften


Es ist denkbar, dass auch die Ziele der Pendler, die eine Fahrgemeinschaft bilden, an verschiedenen Orten liegen. Diese sollten allerdings benachbart zueinander liegen. Was für die Ausgangspunkte der einzelnen Teilnehmer/Innen erläutert wurde, gilt in gleichem Maße auch für die Ziele bei dieser Art der Fahrgemeinschaft.

 

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