Täglich pendeln über 42.000 Personen vom Umland in die
Stadt Salzburg. Durchschnittlich sitzt nur in jedem 5. Auto mehr
als eine Person. Durch diese sehr geringe Auslastung wird viel Platz
im Straßenraum benötigt, Treibstoff verschwendet und
die Umwelt unnötig belastet.
Fahrgemeinschaften sind eine einfache Möglichkeit, den Straßenraum wirtschaftlich auszunutzen.
Das Demonstrationsprojekt „Salzburg testet Fahrgemeinschaften“
auf Initiative des Amtes der Salzburger Landesregierung in Zusammenarbeit
mit der Stadt Salzburg, ÖAMTC, Bundes-ministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Salzburger
Verkehrsverbundgesellschaft, Salzburger Nachrichten, ORF Landesstudio
Salzburg, Wüstenrot Salz-burg - Bausparkasse und Versicherung,
Wiener Städtische Versicherung, Porsche Holding Salzburg, Salzburger
Stadtwerke wurde betreut durch das Institut für Verkehrswesen
- Universität für Bodenkultur Wien.
Es hat am 1.Oktober 1997 begonnen und wurde erfolgreich abgeschlossen.
Im Herbst 2004 wurde „mobilito
– die mobilitätszentrale in salzburg“ mit
der Betreuung der Salzburger Fahrgemeinschaften beauftragt.
Was ist eine Fahrgemeinschaft?
Eine Fahrgemeinschaft besteht aus zwei oder mehreren Personen, die ein Fahrzeug für eine gemeinsame Fahrt benützen. Meist sind es Pendler/Innen, die auf diese umweltfreundliche und wirtschaftliche Art das Auto teilen.
Die folgende Zusammenstellung zeigt beispielhaft einige Möglichkeiten auf, wie Teilnehmer/Innen von Fahrgemein-schaften - in Abhängigkeit von der Lage der Wohnung und des Arbeitsplatzes - zusammenfinden können:
Von-Punkt-zu-Punkt-Fahrgemeinschaft
Alle Fahrer/Innen und Mitfahrer/Innen wohnen im gleichen Haus, in
der gleichen Straße oder „um die Ecke". Die Teilnehmer/Innen
erreichen den Abfahrtspunkt zu Fuß oder mit dem Fahrrad in
wenigen Minuten. Wird abwechselnd mit den Autos der einzelnen Fahrgemeinschaftsteilnehmer/Innen
gefahren, ist eine finanzielle Abgeltung nicht notwendig, denn jeder
legt den gleichen Weg gleich oft mit seinem Auto zurück.
Flächenfahrgemeinschaft
Die einzelnen Mitfahrer/Innen bzw. Fahrer/Innen wohnen in einer
Gemeinde oder einem Bezirk so weit voneinander entfernt, dass die
Wege zueinander nicht mehr mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen
sind. Der/die jeweilige Fahrer/In holt seine/ihre Mitfahrer/Innen
ab. Erfordert das einen deutlichen Umweg (etwa über 1 km),
so kann dafür über eine private Vereinbarung ein Kostenausgleich
für die Autobetriebs-kosten erfolgen.
Teilstreckenfahrgemeinschaft
Diese Art der Fahrgemeinschaft kann bei Pendlern praktiziert werden,
die weit auseinander wohnen und zu einem gemeinsamen Arbeitsplatz
fahren. Sie gelangen mit dem eigenen Pkw zu einem Treffpunkt (z.B.
einem Fahrgemeinschaftsparkplatz) an einer Hauptverkehrsstraße,
stellen dort ihre Fahrzeuge ab und fahren den zweiten Teil des Weges
gemeinsam in einem Pkw. Wenn dieser Restweg abwechselnd mit den
Fahrzeugen der Teilnehmer/Innen zurückgelegt wird, ist ein
Kostenersatz zwischen den Fahrgemeinschaftspartnern nicht notwendig.
Überbetriebliche Fahrgemeinschaften
Es ist denkbar, dass auch die Ziele der Pendler, die eine Fahrgemeinschaft
bilden, an verschiedenen Orten liegen. Diese sollten allerdings
benachbart zueinander liegen. Was für die Ausgangspunkte der
einzelnen Teilnehmer/Innen erläutert wurde, gilt in gleichem
Maße auch für die Ziele bei dieser Art der Fahrgemeinschaft.



